Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis (FA) Sozialbegleiterin/Sozialbegleiter
Die Ausbildung an der Schule für Sozialbegleitung bereitet auf die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis Sozialbegleiterin/Sozialbegleiter vor. Die Berufsprüfung besteht aus den folgenden drei Prüfungsteilen:
- Schriftlichen Projektarbeit mit mündlicher Präsentation und einem Fachgespräch
- Schriftliche Fachprüfung
- Mündliche Fachprüfung
Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsprüfung erhalten die Absolvent/innen den geschützten Titel „Sozialbegleiter/in mit eidgenössischem Fachausweis“.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann Betreuung, Fachmann / Fachfrau Gesundheit oder einen mindestens gleichwertigen Ausweis im Sozial- oder Gesundheitsbereich besitzt und nach dem Erwerb des Ausweises Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich nachweisen kann. (bei reduziertem Pensum entsprechende Verlängerung der Berufstätigkeit) oder
- einen Abschluss auf Sekundarstufe II besitzt und nach dem Abschluss Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren zu 50% in der Betreuung und Begleitung im Sozialbereich nachweisen kann. (bei reduziertem Pensum entsprechende Verlängerung der Berufstätigkeit).
Die erforderliche Berufspraxis, die maximal zu 25 % in der dokumentierten Freiwilligenarbeit erbracht werden darf, muss innert 5 Jahren vor der Prüfungsanmeldung geleistet worden sein.
Für die Zulassung zur Berufsprüfung Sozialbegleitung ist ein gültiger Abschluss auf Sekundarstufe II nötig. Unter einem gültigen Abschluss auf Sekundarstufe II versteht das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI ) eine abgeschlossene Lehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine abgeschlossene Diplommittelschule oder eine Matura. Ausländische Abschlüsse müssen validiert sein.
Wer nicht über den erforderlichen Abschluss verfügt, kann bei der Prüfungskommission ein Gesuch um Äquivalenz einreichen.
Die aktuellen Dokumente zur Berufsprüfung wie Prüfungsordnung und Wegleitung zur Prüfungsordnung finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zur Berufsprüfung erhalten Sie unter folgender Adresse:
Prüfungssekretariat Sozialbegleitung Berufsprüfung
c/o BfB Büro für Bildungsfragen AG
Bahnhofstrasse 20 CH-8800 Thalwil
Tel: +41 (0)43 3883 400
E-Mail: info@sozialbegleitung-berufspruefung.ch
www.sozialbegleitung-berufspruefung.ch